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Ausbildungsbeiträge beantragen und sein Kontostand abfragen (Stipendium und Ausbildungsdarlehen)

Ausbildungsbeiträge beantragen und sein Kontostand abfragen (Stipendium und Ausbildungsdarlehen)

Diese Dienstleistung bietet Ihnen die Möglichkeit, ein Gesuch um Stipendium und Ausbildungsdarlehen zu stellen und zu verwalten:
  • Online-Übermittlung des Gesuchs
  • Abrufen des Gesuchsstatus
  • Einfordern/Übermitteln von ergänzenden Informationen und Dokumenten
  • Kommunizieren der Entscheide und Berechnungsdetails

Wenn Sie ein Ausbildungsdarlehen erhalten haben, können Sie zudem Ihren Kontostand, ausgestellte Rechnungen und Steuerbescheinigungen abrufen.

Rechtsgrundlagen
Datenschutz
Nachfolgend informieren wir Sie darüber, wie Ihre Personendaten für diese Leistung bearbeitet werden und über welche Rechte Sie verfügen.
Personendaten sind Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Sie können erhoben, erfasst, verwendet, aufbewahrt, verändert, bekanntgegeben, verbreitet, archiviert, gelöscht oder vernichtet werden. Dieser Vorgang wird als Bearbeitung von Personendaten bezeichnet.

1. Wer bearbeitet meine Daten und an wen werden sie weitergegeben?
Der Verwaltungs- und Rechtsdienst für Bildungsangelegenheiten (nachfolgend die Behörde) ist für die Bearbeitung der Personendaten verantwortlich. Kontaktiert werden kann sie wie folgt:

Verwaltungs- und Rechtsdienst für Bildungsangelegenheiten (VRDBA)
Planta 1
1951 Sitten

Ihre Personendaten werden erhoben und an die Behörde weitergeleitet, die Ihre Daten zum Zweck der Erbringung dieser Leistung bearbeitet. Diese ist verpflichtet, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die Vertraulichkeit Ihrer Personendaten zu wahren.

2. Auf welcher Grundlage werden meine Daten bearbeitet und zu welchen Zwecken?
Ihre Personendaten sind notwendig, um Sie zu authentifizieren, ein Gesuch auf Stipendium und Ausbildungsdarlehen zu stellen, den Anspruch auf Ausbildungsbeiträge zu berechnen und den Kontostand Ihres Ausbildungsdarlehens abzufragen.
Die Bearbeitung Ihrer Daten basiert auf dem Gesetz über Stipendien und Studiendarlehen und der Verordnung über Stipendien und Studiendarlehen.

3. Welche Kategorien von Daten werden bearbeitet und wie lange werden sie aufbewahrt?
Die Bearbeitung betrifft Ihre Authentifizierungsdaten sowie die Daten, die für die Berechnung des Anspruchs auf Ausbildungsbeiträge notwendig sind.
Ihre Daten werden nach Schliessung Ihres Dossiers 10 Jahre lang aufbewahrt (wenn Ihnen Ausbildungsdarlehen ausgezahlt wurden, ist die Schliessung des Dossiers an die Rückzahlung der gesamten Schuld gebunden, andernfalls erfolgt die Schliessung des Dossiers am Ende des Ausbildungsjahres, in dem das letzte Gesuch auf Stipendium und Ausbildungsdarlehen gestellt wurde).

4. Wie kann ich meine Rechte ausüben?
Sie haben das Recht, auf die Sie betreffenden Personendaten zuzugreifen, die von der Behörde bearbeitet werden. Unter bestimmten Umständen haben Sie ausserdem das Recht, zu verlangen, dass Ihre Personendaten berichtigt, gesperrt oder gelöscht werden respektive die Bearbeitung unterlassen oder eingeschränkt wird.
Um Ihre Rechte im Zusammenhang mit dieser Leistung geltend zu machen, wenden Sie sich bitte direkt an den Support der Behörde.

Recht
Rechtsgrundlage
Ausübung des Rechts
Informations- und Zugangsberechtigung
Art. 31 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, wobei einzig die eigene Identität nachzuweisen ist
Recht auf Berichtigung oder Vernichtung falscher Personendaten
Art. 33 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, mit Nachweis des Fehlers in den Daten
Beendigung, Beseitigung der Auswirkungen oder Feststellung einer wiederrechtlichen Bearbeitung
Art. 33 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, unter Hinweis auf die widerrechtliche Bearbeitung
Einspracherecht gegen die Bearbeitung
Art. 34 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, unter Hinweis auf ein glaubhaftes schutzwürdiges Interesse
Einspracherecht gegen die Bekanntgabe von Personendaten an Dritte
Art. 22 Abs. 4 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, unter Hinweis auf ein glaubhaftes schutzwürdiges Interesse

Wenn Sie mit der Antwort auf Ihre Anfrage nicht einverstanden sind, können Sie sich an den kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten wenden und ihn um Vermittlung bitten.


Kantonaler Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Avenue de l’Industrie 8
1870 Monthey
Tel.: 027 607 18 70
Email: prepose@admin.vs.ch


5. Bin ich verpflichtet, meine Personendaten mitzuteilen?
Ihre Personendaten sind für die Erbringung der Leistung erforderlich. Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage, Ihnen die gewünschte Leistung zu erbringen. Sie können sich jedoch mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob es einen anderen Weg gibt, diese Leistung zu erhalten


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Kontakt der Behörde

Verwaltungs- und Rechtsdienst für Bildungsangelegenheiten (VRSD)
Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen
Planta 1
1950 Sitten
Support

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