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Einen Auszug aus dem Betreibungsregister bestellen

Einen Auszug aus dem Betreibungsregister bestellen

Der Auszug aus dem Betreibungsregister gibt an, ob Sie in den letzten fünf Jahren Gegenstand einer Betreibung waren. Sie brauchen ihn, um eine Wohnung zu mieten, einen Kredit zu beantragen, ein Auto zu leasen oder die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erhalten. Wenn Sie keine Betreibungen haben, bescheinigt der Auszug, dass Sie nicht betrieben werden, ansonsten listet er die Betreibungen auf. Der Auszug deckt den ganzen Kanton Wallis ab und kann nur von der betroffenen Person beantragt werden, unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt.
Preis: CHF 18.--, Vorauszahlung per Debitkarte (PostFinance Card oder Postfinance e-finance), Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder per Twint.

Sie haben drei Möglichkeiten, dieses Dokument online zu bestellen. Bitte kreuzen Sie die gewünschte Option an, bevor Sie fortfahren.

Rechtsgrundlagen
  • Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EGSchKG, Art. 5)
Datenschutz
Nachfolgend informieren wir Sie darüber, wie Ihre Personendaten für diese Leistung bearbeitet werden und über welche Rechte Sie verfügen.
Personendaten sind Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Sie können erhoben, erfasst, verwendet, aufbewahrt, verändert, bekanntgegeben, verbreitet, archiviert, gelöscht oder vernichtet werden. Dieser Vorgang wird als Bearbeitung von Personendaten bezeichnet.

1. Wer bearbeitet meine Daten und an wen werden sie weitergegeben?
Die Dienststelle für Betreibungs- und Konkurswesen (nachfolgend die Behörde) ist für die Bearbeitung der Personendaten verantwortlich. Kontaktiert werden kann sie wie folgt:

Dienststelle für Betreibungs- und Konkurswesen
Route de la Piscine 10C
PF-635
1951 Sitten

Ihre Personendaten werden erhoben und an die Behörde weitergeleitet, die Ihre Daten zum Zweck der Erbringung dieser Leistung bearbeitet. Diese ist verpflichtet, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die Vertraulichkeit Ihrer Personendaten zu wahren.

2. Auf welcher Grundlage werden meine Daten bearbeitet und zu welchen Zwecken?
Ihre Personendaten sind notwendig, damit wir Ihnen einen Auszug aus dem Betreibungsregister zur Verfügung stellen können.
Die Bearbeitung Ihrer Daten basiert auf dem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EGSchKG, Art. 5).

3. Welche Kategorien von Daten werden bearbeitet und wie lange werden sie aufbewahrt?
Die Bearbeitung betrifft neben Ihren Kontaktdaten auch Daten, mit denen Sie identifiziert werden können, um sich einzuloggen, Ihre Daten aus der kantonalen Datensammlung (Zivilstand, AHV-Nr., Herkunftsort, direkte Abstammung).
Ihre Daten werden von der Behörde 20 Jahre lang aufbewahrt.

4. Wie kann ich meine Rechte ausüben?
Sie haben das Recht, auf die Sie betreffenden Personendaten zuzugreifen, die von der Behörde bearbeitet werden. Unter bestimmten Umständen haben Sie ausserdem das Recht, zu verlangen, dass Ihre Personendaten berichtigt, gesperrt oder gelöscht werden respektive die Bearbeitung unterlassen oder eingeschränkt wird.
Um Ihre Rechte im Zusammenhang mit dieser Leistung geltend zu machen, wenden Sie sich bitte direkt an den Support der Behörde.

Recht
Rechtsgrundlage
Ausübung des Rechts
Informations- und Zugangsberechtigung
Art. 31 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, wobei einzig die eigene Identität nachzuweisen ist
Recht auf Berichtigung oder Vernichtung falscher Personendaten
Art. 33 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, mit Nachweis des Fehlers in den Daten
Beendigung, Beseitigung der Auswirkungen oder Feststellung einer wiederrechtlichen Bearbeitung
Art. 33 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, unter Hinweis auf die widerrechtliche Bearbeitung
Einspracherecht gegen die Bearbeitung
Art. 34 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, unter Hinweis auf ein glaubhaftes schutzwürdiges Interesse
Einspracherecht gegen die Bekanntgabe von Personendaten an Dritte
Art. 22 Abs. 4 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, unter Hinweis auf ein glaubhaftes schutzwürdiges Interesse

Wenn Sie mit der Antwort auf Ihre Anfrage nicht einverstanden sind, können Sie sich an den kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten wenden und ihn um Vermittlung bitten.


Kantonaler Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Avenue de l’Industrie 8
1870 Monthey
Tel.: 027 607 18 70
Email: prepose@admin.vs.ch


5. Bin ich verpflichtet, meine Personendaten mitzuteilen?
Ihre Personendaten sind für die Erbringung der Leistung erforderlich. Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage, Ihnen die gewünschte Leistung zu erbringen. Sie können sich jedoch mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob es einen anderen Weg gibt, diese Leistung zu erhalten


Wählen Sie bitte die Leistung aus :

Anmeldungsmittel

S

Kontakt der Behörde

Dienststelle für Betreibungs- und Konkurswesen (DBK)
Route de la Piscine 10 C
PF-635
1951 Sion
Support

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