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BergPro - Eine Berufsausübungs- oder Betriebsbewilligung für Risikoberufe beantragen

BergPro - Eine Berufsausübungs- oder Betriebsbewilligung für Risikoberufe beantragen

Mithilfe der Plattform BergPro können Bergprofis online die nach den geltenden Bundes- und Kantonsgesetzen erforderlichen Berufsausübungs- und Betriebsbewilligungen beantragen.
BergPro richtet sich an Bergführer, Aspiranten, Schneesportlehrer, Bergführer, Kletterlehrer, Rafting- oder Canyoning-Guides, Schneesportschulen, Bergführerbüros, Bergsteigerschulen, Bergführeragenturen, Canyoning- oder Rafting-Organisationen, Kletterschulen, Bungee-Jumping-Organisationen.
Darüber hinaus führt BergPro ein Verzeichnis der zugelassenen Bergprofis und Organisationen, erleichtert den Zugang zu den entsprechenden Rechtsgrundlagen und informiert über die verfügbaren Ausbildungen für Bergberufe.

Rechtsgrundlagen
Datenschutz
Nachfolgend informieren wir Sie darüber, wie Ihre Personendaten für diese Leistung bearbeitet werden und über welche Rechte Sie verfügen.
Personendaten sind Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Sie können erhoben, erfasst, verwendet, aufbewahrt, verändert, bekanntgegeben, verbreitet, archiviert, gelöscht oder vernichtet werden. Dieser Vorgang wird als Bearbeitung von Personendaten bezeichnet.

1. Wer bearbeitet meine Daten und an wen werden sie weitergegeben?
Die Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation (nachfolgend die Behörde) ist für die Bearbeitung der Personendaten verantwortlich. Kontaktiert werden kann sie wie folgt:

Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation (DWTI)
Rue de l’Industrie 23
PF-670
1951 Sitten

Ihre Personendaten werden erhoben und an die Behörde weitergeleitet, die Ihre Daten zum Zweck der Erbringung dieser Leistung bearbeitet. Diese ist verpflichtet, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die Vertraulichkeit Ihrer Personendaten zu wahren.

2. Auf welcher Grundlage werden meine Daten bearbeitet und zu welchen Zwecken?
Ihre persönlichen Daten sind notwendig, damit wir Ihr Berufsausübungs- oder Betriebsausübungsgesuch bearbeiten können.
Die Bearbeitung Ihrer Daten basiert auf dem Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (Art. 3 bis 12) und dem kantonalen Gesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (Art. 4; Art. 7).

3. Welche Kategorien von Daten werden bearbeitet und wie lange werden sie aufbewahrt?
Die Bearbeitung betrifft Ihre Identifikationsdaten, Kontaktdaten, Identität, Korrespondenz und andere von Ihnen eingereichte Dokumente/Aufzeichnungen.
Ihre Daten werden 10 Jahre lang aufbewahrt.

4. Wie kann ich meine Rechte ausüben?
Sie haben das Recht, auf die Sie betreffenden Personendaten zuzugreifen, die von der Behörde bearbeitet werden. Unter bestimmten Umständen haben Sie ausserdem das Recht, zu verlangen, dass Ihre Personendaten berichtigt, gesperrt oder gelöscht werden respektive die Bearbeitung unterlassen oder eingeschränkt wird.
Um Ihre Rechte im Zusammenhang mit dieser Leistung geltend zu machen, wenden Sie sich bitte direkt an den Support der Behörde.

Recht
Rechtsgrundlage
Ausübung des Rechts
Informations- und Zugangsberechtigung
Art. 31 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, wobei einzig die eigene Identität nachzuweisen ist
Recht auf Berichtigung oder Vernichtung falscher Personendaten
Art. 33 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, mit Nachweis des Fehlers in den Daten
Beendigung, Beseitigung der Auswirkungen oder Feststellung einer wiederrechtlichen Bearbeitung
Art. 33 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, unter Hinweis auf die widerrechtliche Bearbeitung
Einspracherecht gegen die Bearbeitung
Art. 34 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, unter Hinweis auf ein glaubhaftes schutzwürdiges Interesse
Einspracherecht gegen die Bekanntgabe von Personendaten an Dritte
Art. 22 Abs. 4 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, unter Hinweis auf ein glaubhaftes schutzwürdiges Interesse

Wenn Sie mit der Antwort auf Ihre Anfrage nicht einverstanden sind, können Sie sich an den kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten wenden und ihn um Vermittlung bitten.


Kantonaler Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Avenue de l’Industrie 8
1870 Monthey
Tel.: 027 607 18 70
Email: prepose@admin.vs.ch


5. Bin ich verpflichtet, meine Personendaten mitzuteilen?
Ihre Personendaten sind für die Erbringung der Leistung erforderlich. Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage, Ihnen die gewünschte Leistung zu erbringen. Sie können sich jedoch mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob es einen anderen Weg gibt, diese Leistung zu erhalten


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Anmeldungsmittel

Die SwissID ist das erforderliche Anmeldungsmittel für die Profis (Person), um auf BergPro zuzugreifen. Für die Organisationen oder Firmen, ein Konto mit Email-Adresse und Passwort ist erfoderlich.

Kontakt der Behörde

Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation (DWTI)
Rue de l'Industrie 23
PF-670
1951 Sitten
Téléphone: 027/606.73.50
Email: seti-montagnepro@admin.vs.ch

Sie haben eine Frage zu dieser Online-Dienstleistung oder ein Problem damit? Kontaktieren Sie uns über die Schaltfläche unten.

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