Zurück zur vorherigen Seite

Die Jahresrechnungen und/oder Voranschläge sowie deren Anhänge übermitteln

Die Jahresrechnungen und/oder Voranschläge sowie deren Anhänge übermitteln

Diese Anwendung ermöglicht es den Walliser Einwohner- und Burgergemeinden, die erforderlichen Dokumente sicher an die Sektion Gemeindefinanzen (SGF) zu übermitteln, sobald die jährlichen Rechnungen und/oder die Voranschläge von der Legislative genehmigt wurden. Sie richtet sich ausschliesslich an die Einwohner- und Burgergemeinden sowie an die kantonalen Dienststellen und andere zuständige Organisationen.

Rechtsgrundlagen
  • Art. 15 Abs. 3 des Gemeindegesetzes (GemG) vom 05.02.2004
  • Verbindliche Weisung der Sektion Gemeindefinanzen (SGF) vom 30. Juni 2023 / Übermittlung der von den Einwohnergemeinden ausgefüllten Kennzahlendatei Budget und Finanzplan
Datenschutz
Nachfolgend informieren wir Sie darüber, wie Ihre Personendaten für diese Leistung bearbeitet werden und über welche Rechte Sie verfügen.
Personendaten sind Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Sie können erhoben, erfasst, verwendet, aufbewahrt, verändert, bekanntgegeben, verbreitet, archiviert, gelöscht oder vernichtet werden. Dieser Vorgang wird als Bearbeitung von Personendaten bezeichnet.

1. Wer bearbeitet meine Daten und an wen werden sie weitergegeben?
Die Sektion Gemeindefinanzen (nachfolgend die Behörde) ist für die Bearbeitung der Personendaten verantwortlich. Kontaktiert werden kann sie wie folgt::

Sektion Gemeindefinanzen (SGF)
Bahnhofstrasse 39
Postfach 670
1951 Sitten

Ihre Personendaten werden erhoben und an die Behörde weitergeleitet, die Ihre Daten zum Zweck der Erbringung dieser Leistung bearbeitet. Diese ist verpflichtet, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die Vertraulichkeit Ihrer Personendaten zu wahren.

2. Auf welcher Grundlage werden meine Daten bearbeitet und zu welchen Zwecken?
Seine Bearbeitung auf Art. 15 Abs. 3 des Gemeindegesetzes (GemG) vom 05.02.2004 sowie auf der Verbindliche Weisung der Sektion Gemeindefinanzen (SGF) vom 30. Juni 2023 / Übermittlung der von den Einwohnergemeinden ausgefüllten Kennzahlendatei Budget und Finanzplan.
Die Plattform hat zum Ziel, den Munizipal- und Burgergemeinden zu ermöglichen, ihre Budgets und Jahresrechnungen direkt und sicher einzureichen.

3. Welche Kategorien von Daten werden bearbeitet und wie lange werden sie aufbewahrt?
Die Bearbeitung betrifft die Daten, mit denen Sie identifiziert werden können, um sich einzuloggen, sowie Ihre Daten aus der kantonalen Datensammlung.
Ihre Daten werden bis zur endgültigen Archivierung aufbewahrt.

4. Wie kann ich meine Rechte ausüben?
Sie haben das Recht, auf die Sie betreffenden Personendaten zuzugreifen, die von der Behörde bearbeitet werden. Unter bestimmten Umständen haben Sie ausserdem das Recht, zu verlangen, dass Ihre Personendaten berichtigt, gesperrt oder gelöscht werden respektive die Bearbeitung unterlassen oder eingeschränkt wird.
Um Ihre Rechte im Zusammenhang mit dieser Leistung geltend zu machen, wenden Sie sich bitte direkt an den Support der Behörde.

Recht
Rechtsgrundlage
Ausübung des Rechts
Informations- und Zugangsberechtigung
Art. 31 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, wobei einzig die eigene Identität nachzuweisen ist
Recht auf Berichtigung oder Vernichtung falscher Personendaten
Art. 33 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, mit Nachweis des Fehlers in den Daten
Beendigung, Beseitigung der Auswirkungen oder Feststellung einer wiederrechtlichen Bearbeitung
Art. 33 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, unter Hinweis auf die widerrechtliche Bearbeitung
Einspracherecht gegen die Bearbeitung
Art. 34 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, unter Hinweis auf ein glaubhaftes schutzwürdiges Interesse
Einspracherecht gegen die Bekanntgabe von Personendaten an Dritte
Art. 22 Abs. 4 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, unter Hinweis auf ein glaubhaftes schutzwürdiges Interesse

Wenn Sie mit der Antwort auf Ihre Anfrage nicht einverstanden sind, können Sie sich an den kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten wenden und ihn um Vermittlung bitten.


Kantonaler Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Avenue de l’Industrie 8
1870 Monthey
Tel.: 027 607 18 70
Email: prepose@admin.vs.ch


5. Bin ich verpflichtet, meine Personendaten mitzuteilen?
Ihre Personendaten sind für die Erbringung der Leistung erforderlich. Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage, Ihnen die gewünschte Leistung zu erbringen. Sie können sich jedoch mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob es einen anderen Weg gibt, diese Leistung zu erhalten


X

Anmeldungsmittel

S

Kontakt der Behörde

Sektion Gemeindefinanzen (SGF)
Avenue de la Gare 39
1951 Sion
Telefon: 027/606.47.50
E-mail: SFC-SGF@admin.vs.ch

Menü Navigation überspringen Kontakt Liste der Dienstleistungen
Diese Webseite benutzt Cookies für Statistiken, zur Seitenoptimierung und für zielgerichtetes Marketing. Mit der weiteren Benutzung dieser Seite akzeptieren Sie den Einsatz von Cookies zu diesen Zwecken. Lesen Sie hier mehr.