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Verwaltungsdaten von Gesundheitsfachkräften editieren

Verwaltungsdaten von Gesundheitsfachkräften editieren

Gemäss dem kantonalen Gesundheitsgesetz sind Gesundheitsfachpersonen verpflichtet, der Dienststelle für Gesundheitswesen (DGW) sämtliche Tatsachen zu melden, die eine Änderung ihrer Berufsausübungsbewilligung zur Folge haben könnten. Diese sind in einem spezifischen Register eingetragen, das von der DGW geführt und aktualisiert wird.

Diese Dienstleistung ermöglicht es den Gesundheitsfachpersonen, Änderungen ihrer administrativen Daten zu melden, insbesondere die Aktualisierung ihres ambulanten Beschäftigungsgrads für jede Art von Tätigkeit. Die Aktualisierung Ihrer Daten ermöglicht es uns, über aktuelle und verlässliche Informationen zu verfügen.

Rechtsgrundlagen
Datenschutz
Nachfolgend informieren wir Sie darüber, wie Ihre Personendaten für diese Leistung bearbeitet werden und über welche Rechte Sie verfügen.
Personendaten sind Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Sie können erhoben, erfasst, verwendet, aufbewahrt, verändert, bekanntgegeben, verbreitet, archiviert, gelöscht oder vernichtet werden. Dieser Vorgang wird als Bearbeitung von Personendaten bezeichnet.

1. Wer bearbeitet meine Daten und an wen werden sie weitergegeben?
Die kantonale Dienststelle für Gesundheitswesen (nachfolgend die Behörde) ist für die Bearbeitung der Personendaten verantwortlich. Kontaktiert werden kann sie wie folgt:

Dienststelle für Gesundheitswesen (DGW)
Av. de la Gare 23
CP-670
1951 Sitten

Ihre Personendaten werden erhoben und an die Behörde weitergeleitet, die Ihre Daten zum Zweck der Erbringung dieser Leistung bearbeitet. Diese ist verpflichtet, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die Vertraulichkeit Ihrer Personendaten zu wahren.

2. Auf welcher Grundlage werden meine Daten bearbeitet und zu welchen Zwecken?
Ihre Personendaten sind notwendig, um unser Register der Gesundheitsberufe auf dem aktuellen Stand halten zu können.
Die Bearbeitung Ihrer Daten basiert auf dem kantonalen Gesundheitsgesetz (Art. 57).

3. Welche Kategorien von Daten werden bearbeitet und wie lange werden sie aufbewahrt?
Die Bearbeitung betrifft Ihre administrativen Daten, Ihre Daten im Zusammenhang mit Ihrer Berufsausübungsbewilligung, Ihre Zulassung zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenversicherung sowie Ihre AHV-Nummer zu Identifikationszwecken.
Ihre Daten werden 10 Jahre lang aufbewahrt, nachdem Ihnen die Berufsausübungsbewilligung entzogen wurde oder Sie gestorben sind.

4. Wie kann ich meine Rechte ausüben?
Sie haben das Recht, auf die Sie betreffenden Personendaten zuzugreifen, die von der Behörde bearbeitet werden. Unter bestimmten Umständen haben Sie ausserdem das Recht, zu verlangen, dass Ihre Personendaten berichtigt, gesperrt oder gelöscht werden respektive die Bearbeitung unterlassen oder eingeschränkt wird.
Um Ihre Rechte im Zusammenhang mit dieser Leistung geltend zu machen, wenden Sie sich bitte direkt an den Support der Behörde.

Recht
Rechtsgrundlage
Ausübung des Rechts
Informations- und Zugangsberechtigung
Art. 31 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, wobei einzig die eigene Identität nachzuweisen ist
Recht auf Berichtigung oder Vernichtung falscher Personendaten
Art. 33 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, mit Nachweis des Fehlers in den Daten
Beendigung, Beseitigung der Auswirkungen oder Feststellung einer wiederrechtlichen Bearbeitung
Art. 33 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, unter Hinweis auf die widerrechtliche Bearbeitung
Einspracherecht gegen die Bearbeitung
Art. 34 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, unter Hinweis auf ein glaubhaftes schutzwürdiges Interesse
Einspracherecht gegen die Bekanntgabe von Personendaten an Dritte
Art. 22 Abs. 4 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, unter Hinweis auf ein glaubhaftes schutzwürdiges Interesse

Wenn Sie mit der Antwort auf Ihre Anfrage nicht einverstanden sind, können Sie sich an den kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten wenden und ihn um Vermittlung bitten.


Kantonaler Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Avenue de l’Industrie 8
1870 Monthey
Tel.: 027 607 18 70
Email: prepose@admin.vs.ch


5. Bin ich verpflichtet, meine Personendaten mitzuteilen?
Ihre Personendaten sind für die Erbringung der Leistung erforderlich. Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage, Ihnen die gewünschte Leistung zu erbringen. Sie können sich jedoch mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob es einen anderen Weg gibt, diese Leistung zu erhalten


X

Anmeldungsmittel

S

Kontakt der Behörde

Dienststelle für Gesundheitswesen (DGW)
Av. de la Gare 23
CP-670
1951 Sitten
Support

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