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Vorprüfung oder Homologation eines Gemeindereglements

Vorprüfung oder Homologation eines Gemeindereglements

Diese digitale Anwendung dient der Instruktion von Homologationsverfahren für Gemeindereglemente, einschliesslich für Vorprüfungsverfahren. Davon ausgenommen sind Reglemente, deren Homologation in der Spezialgesetzgebung geregelt ist (ZNP/BZR und Inventare).
Die Einwohner- und Burgergemeinden sowie die kantonalen Dienststellen und andere konsultierte Stellen können die Anwendung benutzen.

Rechtsgrundlagen
  • Art. 75 der Verfassung des Kantons Wallis (KV)
  • Art. 146 lit. a und Art. 147 des Gemeindegesetzes (GemG)
Datenschutz
Nachfolgend informieren wir Sie darüber, wie Ihre Personendaten für diese Leistung bearbeitet werden und über welche Rechte Sie verfügen.
Personendaten sind Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Sie können erhoben, erfasst, verwendet, aufbewahrt, verändert, bekanntgegeben, verbreitet, archiviert, gelöscht oder vernichtet werden. Dieser Vorgang wird als Bearbeitung von Personendaten bezeichnet.

1. Wer bearbeitet meine Daten und an wen werden sie weitergegeben?
Die Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (nachfolgend die Behörde) ist für die Bearbeitung der Personendaten verantwortlich. Kontaktiert werden kann sie wie folgt:

Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (DIKA)
Bahnhofstrasse 39
Postfach 670
1951 Sitten

Ihre Personendaten werden erhoben und an die Behörde weitergeleitet, die Ihre Daten zum Zweck der Erbringung dieser Leistung bearbeitet. Diese ist verpflichtet, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die Vertraulichkeit Ihrer Personendaten zu wahren.

2. Auf welcher Grundlage werden meine Daten bearbeitet und zu welchen Zwecken?
Die Datenverarbeitung erfolgt gestützt auf die Artikel 75 der Verfassung des Kantons Wallis (KV), 146 lit. a und Art. 147 des Gemeindegesetzes (GemG).
Der Zweck von «Iris» besteht darin, den Einwohner- und Burgergemeinden sowie den kantonalen Dienststellen und anderen konsultierten Institutionen eine digitale Anwendung für die Durchführung von Vorprüfungs- und Homologationsverfahren von Gemeindereglementen zur Verfügung zu stellen.

3. Welche Kategorien von Daten werden bearbeitet und wie lange werden sie aufbewahrt?
Bearbeitet werden Ihre Personendaten, die Daten aus dem Inhalt Ihres Gesuchs und aus dem für die Bearbeitung des betreffenden Gesuchs notwendigen Informationsaustausch.
Ihre Daten werden so lange aufbewahrt, wie das betreffende Verfahren läuft, und so lange, wie es für die Einhaltung der Rechtsordnung erforderlich ist.
Die Archivierung und der Archivzugang wird mit dem Staatsarchiv koordiniert und entspricht Art. 41 ff. GIDA.

4. Wie kann ich meine Rechte ausüben?
Sie haben das Recht, auf die Sie betreffenden Personendaten zuzugreifen, die von der Behörde bearbeitet werden. Unter bestimmten Umständen haben Sie ausserdem das Recht, zu verlangen, dass Ihre Personendaten berichtigt, gesperrt oder gelöscht werden respektive die Bearbeitung unterlassen oder eingeschränkt wird.
Um Ihre Rechte im Zusammenhang mit dieser Leistung geltend zu machen, wenden Sie sich bitte direkt an den Support der Behörde.

Recht
Rechtsgrundlage
Ausübung des Rechts
Informations- und Zugangsberechtigung
Art. 31 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, wobei einzig die eigene Identität nachzuweisen ist
Recht auf Berichtigung oder Vernichtung falscher Personendaten
Art. 33 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, mit Nachweis des Fehlers in den Daten
Beendigung, Beseitigung der Auswirkungen oder Feststellung einer wiederrechtlichen Bearbeitung
Art. 33 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, unter Hinweis auf die widerrechtliche Bearbeitung
Einspracherecht gegen die Bearbeitung
Art. 34 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, unter Hinweis auf ein glaubhaftes schutzwürdiges Interesse
Einspracherecht gegen die Bekanntgabe von Personendaten an Dritte
Art. 22 Abs. 4 GIDA
schriftlich oder per E-Mail an die Behörde, unter Hinweis auf ein glaubhaftes schutzwürdiges Interesse

Wenn Sie mit der Antwort auf Ihre Anfrage nicht einverstanden sind, können Sie sich an den kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten wenden und ihn um Vermittlung bitten.


Kantonaler Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Avenue de l’Industrie 8
1870 Monthey
Tel.: 027 607 18 70
Email: prepose@admin.vs.ch


5. Bin ich verpflichtet, meine Personendaten mitzuteilen?
Ihre Personendaten sind für die Erbringung der Leistung erforderlich. Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage, Ihnen die gewünschte Leistung zu erbringen. Sie können sich jedoch mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob es einen anderen Weg gibt, diese Leistung zu erhalten


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Anmeldungsmittel

S

Kontakt der Behörde

Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (DIKA)
Avenue de la Gare 39
1951 Sion
Telefon: 027/606.47.50
Email: saic-iris@admin.vs.ch

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